Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1
Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen EHT Energie- und Haustechnik Sachsen GmbH und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Abweichende Bedingungen des Käufers sind für den Verkäufer auch denn unverbindlich, wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§2

Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend. Die Präsentation der Waren stellt kein bindendes Angebot des Verkäufers dar.

(2) Wird die Bestellung vom Verkäufer nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang beim Verkäufer durch diesen angenommen, so ist der Käufer jederzeit zum Widerruf berechtigt.

 

§3

Zahlungen

(1) Die vereinbarten Preise enthalten die jeweils anfallende Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Ist Lieferung vereinbart, fallen Versandkosten an, deren Höhe aus dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis bzw. Angebotes ersichtlich ist.

(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung/Übergabe des Kaufgegenstands ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Annahme verfrühter Lieferungen beginnt die Frist jedoch frühestens mit dem vereinbarten Liefertermin.

(3) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitgehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeitstag bis zum Zahltag, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Verzugsschaden geringer ist.

(4) Ein Skontoabzug ist nur gestattet, wenn und soweit dies ausdrücklich in der Rechnung genehmigt ist, soweit die Rechnung vollständig bezahlt wird und soweit nicht ältere, fällige Rechnungen offen sind.

 

§4

Gewährleistung / Haftung

Der Verkäufer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für die nur leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten haftet der Verkäufer nicht. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Hiervon unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei Lieferungen und Errichtung von Anlagen, beginnend mit dem Datum der Lieferung bzw. der Abnahme. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl - unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers und sonstiger Kostenerstattungsansprüche - Ersatz oder bessert nach.

 

§5

Haftung des Verkäufers

Der Verkäufer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für die nur leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten haftet der Verkäufer nicht. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§6

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers. Gerät der Käufer mit seiner Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

 

§7

Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebender Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Käufers, soweit der Verkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist.

(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

(4) Für Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und juristischen Personen öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird als Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung sowie als Gerichtsstand Dresden vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

(5) Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(6) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.